Barrierefreiheit bedeutet auch: leichte Sprache!
Bis spätestens 23. September 2020 müssen Webseiten und mobile Anwendungen von österreichischen Bundes-Behörden barrierefrei zugänglich sein. Das besagt das Web Zugänglichkeits-Gesetz WZG.
Dazu gehört unseres Erachtens auch, dass die Texte leicht zugänglich sind. Und das heißt: Dass diese Texte leicht zu lesen und gut verständlich sind.
Wie das geht, können Interessierte entweder bei uns lernen. Oder wir übersetzen diese Texte für Sie!